Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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III. Rechtsentwicklung
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Zur Entwicklung des CbCR-Safe-Harbour im Allgemeinen s. § 84 MinStG Rz. 14.
Die für § 86 MinStG einschlägigen Vorgaben des SH-Berichts 2022 sind bislang nicht geändert oder ergänzt worden.
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Mit Inkrafttreten des MinStAnpG ist § 86 MinStG n.F. um folgenden Satz 2 ergänzt worden: „Abweichend von § 6 Absatz 2 Satz 1 gilt für die Anwendung von Satz 1 Nummer 1 eine transparente Einheit auch dann als staatenlose Geschäftseinheit, wenn sie keine oberste Muttergesellschaft ist.“ Im Regierungsentwurf des MinStAnpG wird diese Ergänzung wie folgt begründet: „Nach § 6 Absatz 2 Satz 1 2. Alternative ist die transparente Einheit in dem Steuerhoheitsgebiet belegen für welches sie verpflichtet ist, eine Primärergänzungssteuerregelung nach den §§ 8 bis 10 oder eine ausländische anerkannte Primärergänzungssteuerregelung anzuwenden. Dabei ist die abstrakte Verpflichtung ausreichend, eine tatsächliche Anwendung ist nicht erforderlich. Dies führt dazu, dass diese Einheiten auch für den CbCR-Safe-Harbour nicht mehr als staatenlos gelten, aber eigentlich grundsätzlich von der Anwendung ausgeschlossen sind. Die Ergänzun...