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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

III. Angepasste erfasste Steuern (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2)

15

Nr. 2 Satz 1 sieht vor, dass der Betrag der angepassten erfassten Steuern einer unwesentlichen Geschäftseinheit den im länderbezogenen Bericht ausgewiesenen für dieses Geschäftsjahr gezahlten und zurückgestellten Ertragsteuern entspricht.

16

Nach Satz 2 fallen hierunter jedoch keine Erträge oder Aufwendungen aus der Bildung oder Auflösung aktiver und passiver latenter Steuern, Aufwendungen aus der Bildung von Rückstellungen für ungewisse Steuerverbindlichkeiten sowie sonstige periodenfremde Steueraufwands- oder Steuerertragspositionen. Dies entspricht den Vorgaben des § 138a AO, der in Abs. 2 Nr. 1 Buchst. d und e nur die Erfassung der im Wirtschaftsjahr gezahlten Ertragsteuern sowie der im Wirtschaftsjahr für dieses Wirtschaftsjahr gezahlten und zurückgestellten Ertragsteuern umfasst.

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