Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Voraussetzungen einer anerkannten nationalen Ergänzungssteuer (Abs. 2 Satz 1)
a) Bereinigter Mindeststeuer-Gesamtgewinn in Übereinstimmung mit GloBE-MV (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1)
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Voraussetzung ist zunächst, dass eine Steuer, die im nationalen Recht eines Steuerhoheitsgebiets vorgesehen ist und bei der der bereinigte Mindeststeuer-Gesamtgewinn der in dem Steuerhoheitsgebiet belegenen Geschäftseinheiten auf eine Weise ermittelt wird, die den GloBE-MV entspricht.
Zunächst muss eine Steuer nach nationalem Recht umgesetzt worden sein. Ist dies gegeben, muss der Berechnungsansatz der nationalen Ergänzungssteuer mit den Ermittlungsvorschriften der GloBE-MV übereinstimmen. Unschädlich dürfte dabei wohl sein, wenn die nationale Umsetzung im Vergleich mit den GloBE-MV zu höheren Ergebnissen führt. Ebenfalls sollte es unbeachtlich sein, wenn die Regelung für steuerliche Sonderregime, wie bspw. transparente oberste Muttergesellschaften, aufgrund fehlender Relevanz in den spezifischen Steuersystemen nicht umgesetzt wurden. Weitere Abweichungen von den GloBE-MV sind im Einzelfall zu...