Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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5. Verhältnis zu anderen Vorschriften
180
§ 5 Abs. 1 Nr. 3 MinStG bestimmt, dass Organisationen ohne Erwerbszweck ausgeschlossene Einheiten sind. Damit sind diese nach § 1 Abs. 4 MinStG von der Besteuerung und administrativen Verpflichtungen ausgenommen. Sie sind jedoch für die Bestimmung der Umsatzgrenze zu berücksichtigen. Über § 5 Abs. 2 Satz 2 f. MinStG wird der Ausschluss auch für qualifizierte Tochtergesellschaften von Organisationen ohne Erwerbszweck innerhalb der dort genannten Grenzen vorgesehen.
181
§ 7 Abs. 24 Satz 1 MinStG definiert KSt-Subjekte i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG — ausgenommen ihrer wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe (§ 7 Abs. 24 Satz 3 MinStG) — als Organisationen ohne Erwerbszweck.