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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

3. Summieren der Steuererhöhungsbeträge der Geschäftseinheiten

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Für das Geschäftsjahr ist dann die Summe der Steuererhöhungsbeträge der Geschäftseinheiten zu bilden, d.h. für Zwecke der Sekundärergänzungssteuer werden alle für das Geschäftsjahr berechneten Steuererhöhungsbeträge zunächst ohne Abzüge betragsmäßig summiert. Insbesondere werden die Steuererhöhungsbeträge einer niedrig besteuerten Geschäftseinheit nicht um Anteile gemindert, die wirtschaftlich auf Minderheitsgesellschafter entfallen. Nach dem Wortlaut des § 11 Abs. 1 Satz 2 MinStG erfolgen im Rahmen der Summenbildung auch keine Abzüge für Steuererhöhungsbeträge, die im In- oder Ausland bereits durch eine anerkannte Primärergänzungssteuer erhoben werden. Diese Abzüge erfolgen durch die gesonderten Anordnungen gem. § 11 Abs. 1 Satz 4 MinStG (Abzugsmechanismus) und gem. § 11 Abs. 2 MinStG (Freistellungsmechanismus), wirken sich nach hier vertretener Auffassung dennoch im Rahmen des § 11 Abs. 1 Satz 2 MinStG aus. Durch diese gesonderten Anordnungen zur Minderung ist der § 11 Abs. 1 Satz 2 MinStG insofern weniger eindeutig gefasst als Art. 14 Abs. 2 MinStRL bzw. Art. 2.5.1 GloBE-MV, die die Minderungen des maßgeblichen Gesa...

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