Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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VII. Fehlerfolgen
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§ 87 Nr. 1 MinStG a.F. trifft keine Aussage dazu, inwieweit fehlerhafte Daten in einem qualifizierten länderbezogenen Bericht bzw. in einem qualifizierten Konzernabschluss zum Ausschluss vom CbCR-Safe-Harbour für das betreffende Steuerhoheitsgebiet führen. Auch die Neufassung des § 87 MinStG durch das MinStAnpG verhält sich zu dieser Frage nicht. Richtigerweise ist unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu differenzieren: Fehler in Datenfeldern des qualifizierten länderbezogenen Berichts, die keine Berechnungsgrundlage für den CbCR-Safe-Harbour bilden, sind grds. mangels denkbarer Auswirkungen auf dessen Inanspruchnahme bzw. auf dessen Aussagekraft für das Risiko einer Niedrigbesteuerung unschädlich. Sind Angaben im qualifizierten länderbezogenen Bericht oder in den zugrunde liegenden qualifizierten Rechnungslegungsdaten zwar für die Berechnungen der CbCR-Safe-Harbour-Tests von Bedeutung, wirken sie sich aber im Ergebnis nicht aus und liegt auch kein grobes Verschulden vor, so sind sie als unwesentlich anzusehen und hindern die Inanspruchnahme des CbCR-Safe-Harbours nicht. Ande...