Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Holdinggesellschaften von ausgeschlossenen Einheiten (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2)
a) Einleitung zu Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
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§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 MinStG sieht vor, dass Tochtergesellschaften von ausgeschlossenen Einheiten i.S.d. Abs. 1 von der Mindestbesteuerung ausgenommen sind und setzt insoweit Art. 2 Abs. 3 Buchst. c MinStRL nahezu wortgleich um. Nr. 2 befasst sich mit der Situation, in der eine ausgeschlossene Einheit i.S.d. Abs. 1 ein Unternehmen gründet, dessen sämtliche Erträge von den MinStG-Berechnungen ausgeschlossen sind, weil es sich aus ausgeschlossenen Dividenden oder ausgeschlossenen Aktiengewinnen oder -verlusten zusammensetzt.
Ergänzend wird auf die allgemeinen Ausführungen in Rz. 21—24 verwiesen.
b) Keine Anwendung von Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 bei Pensions-Dienstleistungseinheiten
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Es wird auf die Ausführungen in Rz. 25 verwiesen.
c) Berücksichtigung von Tätigkeiten von BS ausgeschlossener Einheiten
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Es wird auf die Ausführungen in Rz. 26 verwiesen.
d) Beteiligungstest nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
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Die erste Voraussetzung, die für Nr. 2 kumulativ vorliegen muss, ist das Erfüllen des Beteiligungstests. Dan...