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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

I. Ausübung (Abs. 2 Satz 1)

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§ 77 Abs. 2 Satz 1 MinStG bestimmt, dass die in den § 5 Abs. 3, § 34 Abs. 1, § 35 Abs. 1, § 37 Abs. 1, § 38 Abs. 1, § 39 Abs. 1, § 40 Abs. 1, § 73 Abs. 1 und § 74 Abs. 1 MinStG genannten Wahlrechte jeweils für fünf Geschäftsjahre gelten. Der Fünfjahreszeitraum beginnt dabei mit dem Geschäftsjahr, in dem das Wahlrecht ausgeübt wurde.

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Tabelle 2: Übersicht der in Abs. 2 genannten Wahlrechte:


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Wahlrecht
Beschreibung
Ausgeschlossene Einheiten
Abstandnahme von der Behandlung als ausgeschlossene Einheit.
§ 5 Abs. 3
Aktienbasierte Vergütung
Ansatz der Aufwendungen, die für aktienbasierte Vergütungen geleistet wurden, nach den Vorschriften des Belegenheitsstaates.
§ 34 Abs. 1
Realisationsmethode
Bewertung von Vermögenswerten und Schulden nach dem Buchwert.
§ 35 Abs. 1
Konsolidierung bei Gruppenbesteuerungssystemen
Konsolidierung von Erträgen, Aufwendungen,...

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