Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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II. Verhältnis zu EU-Richtlinienrecht und internationalen Standards
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§ 24 MinStG verweist in der Sache auf die MinStRL und die GloBE-MV. Allerdings wird die Einschränkung der Korrektur eines Fehlers in Abs. 2 nicht auf eine erhebliche Verringerung bzw. einen „material decrease“ der geschuldeten Steuern begrenzt, wie es die MinStRL und die GloBE-MV vorsehen.