Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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II. Erhöhungsbetrag aufgrund Neuberechnung (Abs. 4 Satz 2)
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Satz 2 erfasst den Fall, dass sich insgesamt kein Mindeststeuer-Gesamtgewinn für das Steuerhoheitsgebiet für das Geschäftsjahr ergibt und ein Steuererhöhungsbetrag für dieses Geschäftsjahr aufgrund einer Neuberechnung nach § 57 Abs. 1 MinStG ermittelt wurde.
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Dieser ist dann nach dem in Satz 1 bestimmten Aufteilungsschlüssel auf der Grundlage der Mindeststeuer-Gewinne des Geschäftsjahres zu verteilen, für das die Neuberechnung durchgeführt wurde.