Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Investmentvehikel, Immobilien-Investmentvehikel und Versicherungsinvestmenteinheiten (Abs. 18 Nr. 1)
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Gemäß § 7 Abs. 18 Nr. 1 Var. 1 MinStG qualifizieren Investmentvehikel als Investmenteinheiten. Investmentvehikel werden in § 7 Abs. 19 MinStG definiert (s. hierzu ausführlich Rz. 127 ff.).
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Immobilien-Investmentvehikel i.S.v. § 7 Abs. 15 MinStG sind ebenfalls Investmenteinheiten (s. hierzu ausführlich Rz. 84 ff.).
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Schließlich werden — anders als nach der Mindeststeuer-Richtlinie (s. Rz. 262 f.) — auch die sog. Versicherungsinvestmenteinheiten als Investmenteinheiten eingestuft (s. hierzu ausführlich Rz. 259 ff.).