Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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3. Investmenteinheiten (Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 und Satz 4 Nr. 2)
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Die Beantragung des Safe Harbour ist nach Satz 3 Nr. 2 ebenfalls ausgeschlossen, wenn Investmenteinheiten keiner mit der Mindeststeuer vergleichbaren Steuerpflicht unterliegen.
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Der Ausschluss besteht nach Satz 4 Nr. 2 für die jeweilige Investmenteinheit.