Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Verhältnis zu den GloBE-Mustervorschriften
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Die nationale Ergänzungssteuer war weder im OECD/Inclusive Framework Blueprint on Pillar Two v. noch im OECD/Inclusive Framework Outcome Statement v. vorgesehen, sondern wurde erst durch die GloBE-MV v. als Teil des finalen Kompromisses des OECD/Inclusive Framework eingeführt. Dies erfolgte, indem Art. 5.2.3 GloBE-MV die Minderung der staatenbezogenen Steuererhöhungsbeträge durch eine etwaige anwendbare anerkannte nationale Ergänzungssteuer i.S.d. Art. 10.1 GloBE-MV anordnet.
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Durch die OECD-VWL v. wurde auf Grundlage des Art. 8.2 GloBE-MV der sog. QDMTT Safe-Harbour eingeführt (zu den Einzelheiten s. § 81 MinStG Rz. 1 ff.). Durch die konsolidierte OECD-Musterkommentierung v. (GloBE-MK 2024) und nunmehr GloBE-MK 2025 wurden die Anforderungen an eine anerkannte nationale Ergänzungssteuer weiter konkretisiert; ferner wird vom OECD/Inclusive Framework ein Peer-Review-Verfahren entwickelt (zu den Einzelheiten s. § 7 MinStG Rz. 2 ff.).