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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

I. Geschäftseinheit

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Nach § 76 Nr. 1 MinStG müssen alle Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe im Mindeststeuer-Bericht aufgeführt werden. Nach der Legaldefinition in § 4 Abs. 2 MinStG umfasst dies alle Einheiten der Unternehmensgruppe sowie deren Betriebsstätten in verschiedenen Steuerhoheitsgebieten. Für Mehrmütter-Unternehmensgruppen sind nach § 68 Abs. 6 Satz 2 MinStG spezifische Angaben zu jeder einzelnen Gruppe erforderlich. Einheiten, die laut § 5 MinStG ausgeschlossen sind, sollen nicht in der Auflistung erfasst werden.

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Die Auflistung im Mindeststeuer-Bericht muss nach Steuerhoheitsgebieten strukturiert sein. Geschäftseinheiten ohne festgelegten Staat sind als „stateless“ zu kennzeichnen. Entsprechend der Vorgabe der OECD für den GloBE Information Return sind das zweistellige Länderkürzel nach ISO 3166-1 Alpha 2 oder die Bezeichnung „stateless“ zu verwenden.

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