Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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III. Antrag im Mindeststeuerbericht (Abs. 1 Satz 1
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Die Anwendung des SES-SH hängt von einem dahingehenden Antrag der berichtspflichtigen Geschäftseinheit ab. Dieser Antrag ist im Mindeststeuerbericht i.S.d. § 76 MinStG zu stellen, und zwar nach der Standardvorlage des Inclusive Framework durch eine entsprechende Angabe in der Berichtszeile betreffend die Wahl eines Safe Harbours in Abschnitt 2 des Berichts. Mit dem Inkrafttreten von DAC9 wird den EU-Mitgliedstaaten und den dort berichtspflichtigen Geschäftseinheiten die Nutzung dieser Standardvorlage in der Fassung des neuen Anhang VII Abschnitt III der AmtshilfeRL 2011/16/EU verbindlich vorgegeben.
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Bei der Wahl des SES-SH sind Angaben zum Nominalsteuersatz für das betreffende Steuerhoheitsgebiet in den Mindeststeuerbericht einzutragen. Nach den Erläuterungen des Inclusive Framework zur Standardvorlage des Mindeststeuerberichts sind bei der Wahl des SES-SH für das betreffende Steuerhoheitsgebiet über die Angabe des nominalen KSt-Satzes hinaus keine weiteren Informationen in Abschnitt 3 des Berichts zu übermitteln. Richtigerweise kann davon aber ...