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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

II. Verhältnis zu EU-Richtlinienrecht und internationalen Standards

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§ 37 MinStG setzt die Vorgaben von Art. 16 Abs. 9 MinStRL in nationales Recht um. Die genannten Vorschriften basieren auf Art. 3.2.8 GloBE-MV.

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Die in § 37 Abs. 1 MinStG enthaltene Regelung weicht von Art. 16 Abs. 9 Unterabs. 1 MinStRL sowie Art. 3.2.8 Satz 1 GloBE-MV hinsichtlich des Antragstellers ab. Nach der deutschen Vorschrift ist das Wahlrecht durch die berichtspflichtige Geschäftseinheit auszuüben, während nach Art. 16 Abs. 9 Unter S. 650 abs. 1 MinStRL sowie Art. 3.2.8 Satz 1 GloBE-MV die Wahlrechtausübung jeweils von der obersten Muttergesellschaft vorzunehmen ist. Die Regelung in der Richtlinie ist insoweit verwunderlich, da in Art. 16 Abs. 9 Unterabs. 2 MinStRL auf Art. 45 Abs. 1 MinStRL verwiesen wird und in Art. 45 Abs. 1 Satz 2 MinStRL explizit geregelt ist, dass der Widerruf durch die erklärungspflichtige Geschäftseinheit zu erfolgen hat. Der Verweis auf die oberste Muttergesellschaft ist zudem widersprüchlich zu den anderen Wahlrechten (u.a. Art. 16 Abs. 3, 6 und 7 MinStRL), die durch die erklärungspflichtige Geschäftseinheit ausgeübt ...

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