Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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III. Rechtsentwicklung
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Die Verpflichtung zur Abgabe des Mindeststeuer-Berichts wurde ursprünglich in § 67 des Diskussionsentwurfs aufgeführt und ist mit redaktionellen Änderungen in § 72 des Referentenentwurfs eingegangen. Eine Aktualisierung betraf in § 72 Abs. 4 des Referentenentwurfs den Verweis auf § 73, der in Bezug zum Diskussionsentwurf geändert wurde. Außerdem wurde der Wortlaut hinsichtlich des Informationsaustauschs in § 72 Abs. 4 modifiziert: Der Diskussionsentwurf sah den Berichtsaustausch vor, gestützt auf „Rechtsakte der Europäischen Union oder eines Übereinkommens oder eines Abkommens oder einer zwei- oder mehrseitigen Vereinbarung zum gegenseitigen automatischen Austausch von Informationen zu Mindeststeuer-Berichten“. Demgegenüber stipuliert der Referentenentwurf, dass der länderübergreifende Austausch von Berichten stattfindet, „wenn die Bundesrepublik Deutschland und das betreffende Steuerhoheitsgebiet durch eine national gültige völkerrechtliche Vereinbarung zu einem sol S. 1222 chen Austausch auf Basis der zuständigen Behörden verpflichtet sind“, was...