Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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I. Regelungsgegenstand und Bedeutung
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§ 31 MinStG regelt die erfolgswirksame Behandlung von Aufwendungen und Erträgen aus Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Kreditinstituten (= Additional Tier One („AT1“) Instrumente) und aus Restricted-Tier-1 („RT1“) Instrumenten von Versicherungsunternehmen von Versicherern bei der Berechnung des Mindeststeuer-Gewinns oder Mindeststeuer-Verlusts. Die Reglung soll sicherstellen, dass die entsprechenden Erträge und Aufwendungen im Rahmen der Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinns oder -Verlusts genauso behandelt werden wie im Rahmen der Ermittlung der einkommen- und körperschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlagen in vielen Jurisdiktionen.
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Der Gesetzestext und die Gesetzesbegründung zum MinStG nehmen ausdrücklich Bezug auf Instrumente, die gemäß den aufsichtsrechtlichen Anforderungen emittiert werden in Form von sog. AT1 — und RT1-Instrumenten von Kreditinstituten und Versicherern. Der Anwendungsbereich der Vorschrift ist folglich sowohl im Hinblick auf den Emittentenkreis als auch in Bezug auf die in den Anwendungsbereich fallenden Instrumente beschränkt.
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Satz 1 der Vorschrift b...