Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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II. Überschreitung der 750 Mio. Schwelle
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Gemäß § 67 Abs. 5 Nr. 1 MinStG umfasst der Begriff des Joint Ventures nicht eine oberste Muttergesellschaft einer Unternehmensgruppe, die selbst der Mindestbesteuerung nach den GloBE-Mustervorschriften unterliegt, und ihre Tochtergesellschaften, die Bestandteil dieser Unternehmensgruppe sind.
Folglich unterliegt eine Joint-Venture-Gruppe, sofern sie in mindestens zwei der vier vorangegangenen Wirtschaftsjahre einen Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro erzielt hat, als eigenständige Unternehmensgruppe dem Anwendungsbereich der globalen Mindestbesteuerung. Der Ausschluss als Joint Venture verhindert in einem solchen Fall eine doppelte Erfassung. Das Joint-Venture muss zudem einer Mindestbesteuerung unterliegen, die den GloBE-Mustervorschriften entspricht.
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In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie mit der steuerlichen Belastung umzugehen ist, die infolge der ursprünglich niedrigen Besteuerung eines Joint Ventures entsteht, sofern dieses seinen Joint-Venture-Status durch Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwerts verliert.
Die A-Co mit Sitz in Deutschland hä...