Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
II. Nicht im gesamten Umfang festgesetzte Sekundärergänzungssteuer
12
Der Ausschlussmechanismus des § 14 Satz 1 MinStG setzt tatbestandlich voraus, dass der für ein vorhergehendes Geschäftsjahr für eine Unternehmensgruppe berechnete (d.h. zur Erhebung zugewiesener) Betrag an Sekundärergänzungssteuer nicht „im gesamten Umfang festgesetzt“ worden ist. Mithin verlangt der Ausschlussmechanismus des § 14 Satz 1 MinStG, dass die Unternehmensgruppe im Rahmen der jeweiligen laufenden Berechnung der Inlandsquote nach § 12 Abs. 1 Satz 2 MinStG für ein Geschäftsjahr auch Informationen über die Festsetzung der Sekundärergänzungssteuer in allen Steuerhoheitsgebieten mit anerkannten Sekundärergänzungssteuerregelungen vorhält und einfließen lässt. Um diese Information einheitlich vorzuhalten und mit den relevanten Steuerbehörden zu teilen, ist auch die Festsetzung der Sekundärergänzungssteuerbeträge („Additional cash tax expense incurred by CEs in UTPR jurisdiction“) in Ziff. 3.4.3 des GloBE Information Return („GIR“) anzugeben.
13
Der für ein vorhergehendes Geschäftsjahr für eine Unternehmensgruppe „auf ein Steuerhoheitsgebiet entfallende Betrag“ an Sekundärergänzungsste...