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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

II. Personeller und sachlicher Anwendungsbereich des Wahlrechts (Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2)

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Das Wahlrecht nach § 35 Abs. 1 MinStG ist länderbezogen auszuüben. Es gilt gem. § 35 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 MinStG grundsätzlich einheitlich (i) für alle Vermögenswerte und Schulden (sachlicher Anwendungsbereich) (ii) aller Geschäftseinheiten desselben Steuerhoheitsgebiets, für das das Wahlrecht in Anspruch genommen wurde (persönlicher Anwendungsbereich). Zu den Ausnahmen s. Rz. 49 ff. Es besteht keine Pflicht, das Wahlrecht einheitlich in allen Steuerhoheitsgebieten der Unternehmensgruppe anzuwenden, sondern das Wahlrecht kann auch nur für bestimmte, einzelne Steuerhoheitsgebiete beantragt werden.

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Das Wahlrecht bezieht sich nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 MinStG in sachlicher Hinsicht auf alle Vermögenswerte und Schulden, die jedoch insoweit tatbestandlich auf die von § 35 Abs. 1 Satz 1 MinStG genannten Vermögenswerte und Schulden begrenzt sind (s. hierzu Rz. 25 f.) und nach § 35 Abs. 3 Satz 2 MinStG weiter eingeschränkt werden können (s. Rz. 50).

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Der persönliche Anwendungsbereich des Wahlrechts ist aus der gemeinsamen Betrachtung von § 35 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 MinStG und Abs. 1 MinStG zu bestimmen. Die A...

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