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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

II. Betriebsstätten als Geschäftseinheiten (Abs. 2 Satz 2)

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§ 4 Abs. 2 Satz 2 MinStG stellt noch einmal heraus, dass jede Betriebsstätte für Zwecke des MinStG so zu behandeln ist, als wäre sie gegenüber dem Stammhaus nach § 4 Abs. 7 MinStG (s. Rz. 143 f.) und etwaigen anderen Betriebsstätten dieses Stammhauses eine eigenständige und unabhängige Geschäftseinheit. In der Folge kann eine Einheit somit aus dem Stammhaus und einer oder mehrerer Betriebsstätten bestehen, wobei das Stammhaus und jede separate Betriebsstätte unterschiedliche Geschäftseinheiten für Zwecke des MinStG darstellen.

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Letztlich wird im MinStG diesbezüglich keine Unterscheidung zwischen verschiedenen Formen der Geschäftstätigkeit gemacht und der Betriebsstättenkonzern mit anderen Konzernen gleichgestellt. Dies ist insbesondere für die staatenbezogene Zuordnung der Geschäftseinheiten von Bedeutung.

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