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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

3. Beschäftigte auf Basis von Vollzeitäquivalenten

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Die Gesamtzahl der Beschäftigten ist auf Basis von Vollzeitäquivalenten anzugeben, also einer Maßgröße, die die geleisteten Arbeitsstunden und damit den Beschäftigungsumfang abbildet. Eine Ermittlung der Anzahl der Beschäftigten „nach Köpfen“ (sog. Headcount) ist nicht zulässig. Die Verwendung der Vollzeitäquivalente (FTE) entspricht der Angabe der Beschäftigtenzahl nach Anhang III, Abschnitt III, C.1.8 der EU-Amtshilferichtlinie v. und trägt auch der Tatsache Rechnung, dass die Arbeitnehmer bei mehreren Geschäftseinheiten beschäftigt oder zwischen einem Stammhaus und seiner Betriebsstätte für Zwecke des MinStG aufgeteilt werden können. Welche Wochenarbeitszeit als Vollzeitbeschäftigung anzusehen ist, definiert § 12 Abs. 2 Satz 1 MinStG nicht. Die Unternehmensgruppe sollte hier einen gewissen Einschätzungsspielraum haben, der jedoch global einheitlich angewendet werden muss, damit der Beschäftigungsumfang in den Steuerhoheitsgebieten vergleichbar ist. In der Regel werden 40 Wochenarbeitsstunden als Vollzeitbeschäftigung gelten. Wie bereits im Rahmen der ...

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