Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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4. Weitere Merkmale zur Verlustabsorption
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Grundsätzlich fallen darunter Anforderungen wie eine unbefristete Laufzeit, Kündigungsoption nur im Ermessen der Emittentin, Nachrangigkeit, Aussetzung von Zinszahlungen etc. Diese Kriterien sind bereits durch die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Qualifikation als RT1-Instrument in Art. 71 Delegierte Verordnung abgedeckt.