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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

2. Im Jahresabschluss einer steuertransparenten Einheit enthaltener oder nach Nr. 3 zugerechneter Betrag erfasster Steuern

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Der Begriff der erfassten Steuer wird in § 45 MinStG definiert (s. entsprechend Rz. 28).

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Zudem muss es sich um eine steuertransparente Einheit handeln. Eine steuertransparente Einheit ist nach § 7 Abs. 32 Satz 3 Nr. 1 i.V.m. Satz 1 und 2 MinStG eine Einheit (§ 4 Abs. 6 MinStG), die sowohl im Steuerhoheitsgebiet ihrer Gründung als auch im Belegenheitsstaat ihres Gesellschafters steuerlich transparent (§ 7 Abs. 32 Satz 2 MinStG) ist. Dabei zählt auch die gewerblich tätige oder gewerblich geprägte Personengesellschaft zu den steuertransparenten Einheiten. Zwar ist diese selbst Schuldner der Gewerbesteuer (§ 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG), für die Qualifikation als steuerlich transparent kommt es aber auf die auf nationaler Ebene erhobene Steuer an (in Deutschland: Einkommen- oder Körperschaftsteuer) und nicht auf die lokal erhobenen Steuern (in Deutschland die kommunal erhobene Gewerbesteuer). § 7 Abs. 32 Satz 3 Nr. 1 MinStG („soweit“) sieht eine gesellschafterbezogene Betrachtung vor, so dass für den jeweiligen Gesellschafter zu beurteilen ist, ob eine ...

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