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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Dokumentvorschau
Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

2. Kumulierte Betrachtung aller Geschäftseinheiten innerhalb eines Steuerhoheitsgebiet

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§ 52 Abs. 4 MinStG stellt Steuerhoheitsgebiet-spezifisch auszuübendes Wahlrecht dar. Infolgedessen sind sämtliche Geschäftseinheiten innerhalb eines Steuerhoheitsgebiets und sämtliche Minderungen der erfassten Steuern (§ 52 Abs. 2 und 3 MinStG) kumuliert zu betrachten. Nur soweit die Summe aller Minderungen insgesamt weniger als 1 Mio. Euro beträgt, kann das Wahlrecht ausgeübt werden.

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Eine Verrechnung von Erhöhungs- und Minderungsbeträgen scheidet aus. Dies folgt bereits aus der fehlenden Verweisung auf § 52 Abs. 1 MinStG.

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