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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

V. Verhältnis zu anderen Vorschriften

47

Die Vorschrift ist vor allem in Verbindung mit den übrigen Vorschriften des fünften Teils des MinStG zu sehen. Daneben nimmt die Vorschrift ausdrücklich Bezug auf zusätzliche Steuererhöhungsbeträge nach §§ 46, 57 Abs. 1 MinStG sowie auf anerkannte nationale Ergänzungssteuern nach § 7 Abs. 2 MinStG.

48

§ 54 Abs. 2 Satz 4 MinStG stellt eine ausdrückliche Ausnahme zu den nachträglichen Anpassungen nach § 52 MinStG dar. Denn anders als in § 52 Abs. 1 MinStG wird eine nationale Ergänzungssteuer, die nach § 54 Abs. 2 Satz 4 MinStG endgültig anerkannt wird, in dem Jahr, für das sie festgesetzt wurde, berücksichtigt und nicht im laufenden Jahr (vgl. Rz. 61).

49

Des Weiteren ist § 81 MinStG für die Berücksichtigung nationaler Ergänzungssteuern zu beachten. Hat die berichtspflichtige Geschäftseinheit einen wirksamen Antrag zur Anwendung des Safe-Harbours für anerkannte Ergänzungssteuern gestellt, ist die zu erhebende Ergänzungssteuer für ein Steuerhoheitsgebiet mit null festzusetzen (vgl. Rz. 58 sowie § 81 MinStG Rz. 1 ff.).

50

Im Zuge der Einführung der Mindeststeuer mit einem Steuersatz von 15 % sind die Niedrigsteuergrenze in § 8 Abs. 5 AStG (und der Vergleichssteuersatz für die Anwendung der ...

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