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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

2. Verweis auf § 50 Abs. 1a i.V.m. § 64 Abs. 2 Nr. 2 MinStG

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Der Verweis auf § 50 Abs. 1a MinStG i.V.m. § 64 Abs. 2 Nr. 2 MinStG führt dazu, dass im Umfang des § 64 Abs. 2 Nr. 2 MinStG die latenten Steuern nicht bezogen auf von den im Rahmen der Rechnungslegung zugrunde gelegten Buchwert zu ermitteln sind, sondern stattdessen unter Berücksichtigung des Mindeststeuer-Buchwerts.

Im Rahmen der OECD-VWL Juni 2024 hat die OECD umfassende Erläuterungen veröffentlicht, in welchen Situationen auf einen etwaigen abweichenden Mindeststeuer-Buchwert anstelle des tatsächlich in der Rechnungslegung verwendeten Buchwerts für die Bestimmung der latenten Steuern abzustellen ist. Einer dieser Fälle ist § 64 Abs. 2 Nr. 2 MinStG, der vorschreibt, dass für Zwecke der MinSt im Geschäftsjahr des Beitritts oder Austritts einer Geschäftseinheit und in jedem nachfolgenden Geschäftsjahr der Mindeststeuer-Gewinn oder Mindeststeuer-Verlust und die angepassten erfassten Steuern der beitretenden oder austretenden Geschäftseinheit auf der Grundlage der historischen Buchwerte ihrer Vermögenswerte und Schulden zu bestimmen ist. Des Weiteren stellt die Vorschrift ausdrücklich klar, dass auch Veränderungen der Unternehmensgruppe vor...

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