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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

D. Anwendung auch auf andere Einheiten außer Geschäftseinheiten (Abs. 3)

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§ 88 Abs. 3 Satz 1 MinStG stellt klar, dass unter einer gemischten Hinzurechnung erhobene Steuern, den Einheiten zuzurechnen sind, deren Niedrigbesteuerung die Hinzurechnungsbesteuerung ausgelöst haben, auch wenn es sich bei diesen nicht um eine Geschäftseinheit handelt. Dadurch soll eine Zurechnung der unter einer gemischten Hinzurechnungsbesteuerung erhobenen Steuern zu der Geschäftseinheit verhindert werden, auf deren Ebene die gemischte Hinzurechnungsbesteuerung Anwendung fand. § 88 Abs. 1 MinStG ist somit auch auf Einheiten anwendbar, bei denen es sich nicht um Geschäftseinheiten i.S.d. § 4 Abs. 2 MinStG handelt. Dadurch soll erreicht werden, dass eine gemischte Hinzurechnungsbesteuerung, deren Anwendungsbereich weiter als das MinStG ist, und neben Geschäftseinheiten weitere Einheiten erfasst, trotzdem unter § 88 MinStG Berücksichtigung findet. Gleichzeitig soll dadurch sichergestellt werden, dass auf Grund der Nichtberücksichtigung anderer Einheiten als Geschäftseinheiten es unter § 88 MinStG nicht dazu kommt, dass mehr erfasste Steuern, die unter einer gemischten Hinzurechnungsbesteuerung erhoben wurden, zu...

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