Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Bestimmung der (funktionalen) Währung bei Aufstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS bzw. HGB
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Einem handelsrechtlichen Abschluss nach IFRS liegt das Konzept der funktionalen Währung zugrunde. Die Bestimmung der funktionalen Währung ist in IAS 21 Par. 9 bis 11 geregelt. Für jede in den Konzernabschluss einbezogene Einheit ist deren funktionale Währung gesondert für jede Geschäftseinheit individuell festzulegen. Maßgeblich sind objektive Anhaltspunkte und nicht das subjektive Belieben. Einzelheiten zur Anwendung im Zeitpunkt der Ersterfassung von Sachverhalten sind in IAS 21 Par. 20 bis 22 näher bestimmt, die Handhabung für die Folgebilanzierung finden sich in IAS 21 Par. 23 ff. Durch den Verweis auf die funktionale Währung für Zwecke der Rechnungslegung (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 MinStG) ist bei sich ergebenden Fragestellungen stets auf die Einzelregelungen des IAS 21, der zugrunde liegenden Konzeption sowie das einschlägige Schrifttum zurückzugreifen.
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Bei Erstellung einer Konzernabschlusses nach IFRS determiniert im Ergebnis die in der Handelsbilanz II (Reporting Package) verwendete funktionale Währung mithin ...