Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1. Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Absicherung von Währungsrisiken in Schachtelbeteiligungen (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1)
a) Währungsumrechnungsdifferenzen sowie Gewinne und Verluste aus einem Sicherungsinstrument
25
Als ein Tatbestandsmerkmal setzt § 40 Abs. 2 Satz 1 MinStG voraus, dass es sich um eine „Währungsumrechnungsdifferenz“ handelt. Damit begrenzt der Wortlaut der Norm die Anwendung auf Sicherungsgeschäfte mittels nicht-derivativer Sicherungsinstrumente (IFRS 9 Par. 6.2.2). Bei einer solchen Konstellation wird einem auf Fremdwährung lautendes Grundgeschäft eines auf gleicher Währung lautendes Sicherungsgeschäft gegenübergestellt, das jedoch in einen gegenläufigen Fremdwährungsgewinn oder -verlust mündet. Beispielsweise könnte einer auf britische Pfund lautende Darlehensforderung, die als Nettoinvestition in einen Geschäftsbetrieb zu qualifizieren ist, eine Darlehensverbindlichkeit in derselben Währung und mit denselben oder nahezu identischen Bedingungen (u.a. Rückzahlungsbetrag, Laufzeit, Verzinsung,) gegenüber gestellt werden. In einem solchen Fall stellt die auf britisch...