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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

II. Verbundenheit durch Kontrollbeteiligung (Abs. 4 Satz 2)

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Abs. 4 Satz 2 fingiert die Verbundenheit, wenn eine Kontrollbeteiligung vorliegt. Nach § 7 Abs. 20 MinStG handelt es sich um eine Kontrollbeteiligung, wenn der Halter dieser Beteiligung verpflichtet ist oder bei Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet wäre, die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge, Aufwendungen und Zahlungsströme der Einheit nach einem anerkannten Rechnungslegungsstandard zu konsolidieren. Bei einem Stammhaus wird unterstellt, dass es als gruppenzugehöriger Gesellschafter die Kontrollbeteiligungen an seinen Betriebsstätten hält (s. § 7 MinStG Rz. 150 ff.).

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