Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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3. HGB
31
Wie im Falle von Bilanzierungs- und Bewertungsfehlern, enthält das HGB keine explizit kodifizierten Regelungen zu Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Es gilt zunächst das Stetigkeitsgebot (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB), das nur bei sachlich ausreichenden Gründen durchbrochen werden darf.
32
Da § 24 Abs. 1 Nr. 2 MinStG fordert, dass Änderungen der Bilanzierungsvorschriften und Bewertungsmethoden zu Änderungen des Eigenkapitals in der Bilanz der Geschäftseinheit zu Beginn des Geschäftsjahres führen, lassen sich nur die Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode nach HGB unter § 24 Abs. 1 Nr. 2 MinStG subsumieren, die nicht in laufender Rechnung korrigiert, sondern retrospektiv geändert werden.