Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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II. Erhöhung des Nachversteuerungskontos (Abs. 3 Satz 2)
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§ 71 Abs. 3 Satz 2 MinStG regelt die Zugänge zum Nachversteuerungskonto. Das Nachversteuerungskonto wird ausschließlich um fiktive Ausschüttungssteuern i.S.d. Abs. 2 erhöht (vgl. Rz. 37 ff.). Dabei wird nur der nach § 71 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 MinStG begrenzte (Gesamt-)Betrag der fiktiven Ausschüttungssteuern pro Jurisdiktion hinzugerechnet. Auch eine Reihenfolge der Zugänge ist nicht vorgegeben; aus praktischer Sicht wäre dies auch nicht zielführend, da die Ausschüttungssteuern grundsätzlich als Gesamtbetrag zum Ende des Geschäftsjahres ermittelt werden.