Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Ermittlung von Nachversteuerungsattributen der bisherigen Nachversteuerungsgruppen
189
Werden latenten Steuerschulden zusammengefasst, sind die Nachversteuerungsregelungen auf Ebene von Nachversteuerungsgruppen anzuwenden (Abs. 2). Kommt es zu einem Neuzuschnitt der Nachversteuerungsgruppen (z.B. aufgrund der Anwendung des konzerneinheitlichen Kontenplans für die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen Tochtergesellschaften; Implementierung eines neuen konzerninternen Berichterstattungssystems) sind die der Nachversteuerung unterliegenden passiven latenten Steuern auf die neue Nachversteuerungsgruppen zu überführen.
190
Für diesen Zwecke sind in einem ersten Schritt die für die Nachversteuerung relevanten Werte (Steuerattribute i.S.v. Satz 2) für jede bestehende („bisherige“) Nachversteuerungsgruppe festzustellen. Diese Feststellung hat zum Zeitpunkt des letztmaligen Bestehens der bisherigen Nachversteuerungsgruppe zu erfolgen. Dieser Zeitpunkt geht unmittelbar dem Zeitpunkt der Neuordnung voraus. Werden die Nachversteuerungsgruppen beispielsweise zu Begin...