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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

I. Übertragende Geschäftseinheit (Abs. 1 Satz 1)

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§ 66 Abs. 1 Satz 1 MinStG definiert den Begriff der übertragenden Geschäftseinheit und regelt den Grundfall, nach dem die Gewinne oder Verluste aus der Übertragung von Vermögenswerten und S. 1068 Schulden in die Berechnung ihres Mindeststeuer-Gewinns oder Mindeststeuer-Verlusts bei der übertragenden Geschäftseinheit einzubeziehen sind. Es handelt sich bei § 66 Abs. 1 Satz 1 MinStG somit um eine Bestätigung der Grundregel, dass für die Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinns und -Verlusts auf die Daten aus der Rechnungslegung abzustellen ist. Die Vorschrift enthält keine Hinzurechnungen oder Kürzungen und hat damit einen rein deklaratorischen Charakter.

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