Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Nachgewiesene drohende Zahlungsunfähigkeit (Abs. 2 Halbs. 2 Nr. 2)
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Nach § 41 Abs. 2 Nr. 2 MinStG ist von einem dem Grunde nach begünstigungsfähigen Sanierungsertrag auszugehen, wenn die Geschäftseinheit unter alleiniger Berücksichtigung von Verbindlichkeiten gegenüber nicht mit der Geschäftseinheit i.S.d. Art. 5 Abs. 8 OECD-MA verbundenen Gläubigern (Drittgläubiger) ohne den Erlass dieser Verbindlichkeiten innerhalb von zwölf Monaten zahlungsunfähig werden würde und hierzu eine begründete Prognose eines unabhängigen Experten vorliegt.
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Für die Prüfung der drohenden Zahlungsunfähigkeit einer Geschäftseinheit sind somit ausschließlich solche Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, die gegenüber Drittgläubigern bestehen.
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Die Beurteilung der drohenden Zahlungsunfähigkeit hat als zwingende Voraussetzung im Wege einer Prognose („innerhalb der nächsten zwölf Monate“) zu erfolgen. Diese Prognose muss nachweislich durch einen unabhängigen Experten begründet werden. Unabhängiger Experte kann nach der Gesetzesbegründung ein Wirtschaftsprüfer oder ein Insolvenzgutachter sein, deren berufliche Qualifikation Gewähr dafür ...