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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

3. Sachlicher Anwendungsbereich

a) Veräußerung

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Nach dem Wortlaut des § 36 Abs. 1 Satz 1 MinStG bezieht sich das Wahlrecht auf die Nettogewinne aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen. Das ausschließliche Abstellen auf Veräußerungsvorgänge wird auch aus den weiteren Regelungen sowie der Gesetzesbegründung deutlich. So bestimmt sich der Nettogewinn nach § 36 Abs. 1 Satz 2 MinStG aus dem positiven Saldo der Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von in demselben Steuerhoheitsgebiet belegenem unbeweglichem Vermögen aller dort belegenen Geschäftseinheiten für das Geschäftsjahr. Korrespondierend hierzu stellt § 36 Abs. 2 Satz 2 MinStG auf den entsprechenden negativen Saldo aus der Veräußerung ab. Die Ausnahme von der Anwendung des Wahlrechts in § 36 Abs. 1 Satz 3 MinStG spricht wiederum nur von Veräußerungsvorgängen.

Art. 16 Abs. 7 MinStRL stellt ebenfalls nur auf Veräußerungen von unbeweglichem Vermögen ab. Gleiches gilt für Art. 3.2.6 GloBE-MV.

S. 634

Sachgemäß ist das ausschließliche Abstellen auf Veräußerungsvorgänge selbst dann nicht, wenn sich entsprechend § 36 Abs. 1 Satz 3 MinStG rein auf Vorgänge mit Personen oder Einheiten bezogen wird, die nicht Teil derselben Un...

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