Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht/Vereinbarkeit mit Unionsprimärrecht
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Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Behandlung von in Minderheitseigentum stehenden Geschäftseinheiten sind nicht bekannt. Die Vorschrift setzt Artikel 31 der Mindeststeuerrichtlinie zutreffend um.
Bezüglich der verfassungs- und unionsrechtlichen Bezüge wird ergänzend auf Anhang 4 verwiesen (Anhang 4 Rz. 1 ff.).