Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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III. Rechtsentwicklung
4
Die Regelung des § 80 MinStG ist mit dem „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union vom in das nationale Recht eingefügt worden.
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Mit dem MinStAnpG vom wurde zur Umsetzung der OECD-VWL Dezember 2023 Absatz 2 Satz 2 ergänzt (vgl. Rz. 17).