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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Dokumentvorschau
Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

2. Regelungsgegenstand und Bedeutung von § 8 MinStG

8

Bei der PES handelt es sich um keine Ertragssteuer, sondern um eine Top-Up-Tax. Die PES knüpft nicht an das Merkmal der Einkommenserzielung an. Sie basiert auch nicht auf dem steuerlichen Leistungsfähigkeitsprinzip. Die PES korrigiert vielmehr den tatsächlich angewandten (effektiven) Steuersatz und sichert so eine Mindestbesteuerung ab. Sie knüpft also systematisch zu einem Zeitpunkt der Besteuerung an, in dem die Einkünfteermittlung (und auch die Besteuerung) für Ertragssteuerzwecke bereits abgeschlossen ist.

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§ 8 Abs. 1 MinStG enthält die zentrale Vorschrift und Grundregel der PES. Dem Grundgedanken der PES entspricht deren Erhebung auf Ebene der obersten Muttergesellschaft, da diese typischerweise den konsolidierten Konzernabschluss aufstellt. Damit soll eine Niedrigbesteuerung in der Unternehmensgruppe grundsätzlich bei der obersten Muttergesellschaft ausgeglichen werden. Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 8 Abs. 1 MinStG ist, dass die oberste Muttergesellschaft im Inland belegen ist.

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§ 8 Abs. 2 MinStG trifft eine Regelung zum Primärergänzungssteuerbetrag, der bei einer z...

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