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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Dokumentvorschau
Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

I. Regelungsgegenstand und Bedeutung

1

§ 75 des MinStG legt die Verfahren zur Einreichung des Mindeststeuer-Berichts beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sowie die Weiterleitung dieses Berichts an die zuständigen Landesfinanzbehörden oder den Informationsaustausch mit anderen Staaten fest. Bei Abgabe im Ausland kann die Abgabeverpflichtung entfallen.

2

Die Vorschrift ist in vier Absätze unterteilt:

  • Abs. 1 bestimmt, dass jede nach § 1 im Inland steuerpflichtige Geschäftseinheit generell zur Abgabe eines Mindeststeuer-Berichts verpflichtet ist. Diese Pflicht kann jedoch entfallen, wenn mehrere im Inland steuerpflichtige Geschäftseinheiten vorhanden sind und (nur) eine dieser Einheiten den Bericht im Auftrag der übrigen abgibt.

  • Abs. 2 sieht vor, dass die Abgabeverpflichtung für inländische Geschäftseinheiten auch dann entfällt, wenn eine außerhalb Deutschlands belegene Geschäftseinheit den Bericht in ihrem Belegenheitsstaat einreicht. Dies gilt allerdings nur, wenn für das entsprechende Geschäftsjahr eine wirksame internationale Vereinbarung über den automatischen Austausch von Informatione...

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