Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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III. Organisationen ohne Erwerbszweck (Abs. 1 Nr. 3)
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§ 5 Abs. 1 Nr. 3 MinStG sieht vor, dass Organisationen ohne Erwerbszweck von der Mindestbesteuerung ausgenommen werden und setzt insoweit Art. 2 Abs. 3 Buchst. a MinStRL um. Die Legaldefinition erfolgt nicht in Nr. 3, sondern in § 7 Abs. 24 MinStG (s. § 7 MinStG Rz. 175 ff.).