Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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3. Halten von überwiegend unbeweglichem Vermögen
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Als weitere Voraussetzung eines Immobilien-Investmentvehikels muss die Einheit überwiegend unbewegliches Vermögen halten. Dies setzt nicht zwingend voraus, dass sich das unbewegliche Vermögen im Eigentum der Einheit befindet. Eine Einheit hält nach der Gesetzesbegründung auch dann unbewegliches Vermögen, wenn sie Inhaberin eines Wertpapiers ist, dessen Wert an unbewegliches Vermögen gekoppelt ist. Darüber hinaus kann das unbewegliche Vermögen aus Sicht des Verfassers auch mittelbar über eine oder mehrere nachgeschaltete Einheiten (Personen- oder Kapitalgesellschaften) gehalten werden. In diesem Fall sind die von der nachgeschalteten Einheit gehaltenen Wirtschaftsgüter dem Immobilien-Investmentvehikel entsprechend seiner unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an der nachgeschalteten Einheit zuzurechnen. Dies gilt nach hier vertretener Auffassung auch dann, wenn die nachgeschalteten Gesellschaften mit Gesellschafterdarlehen finanziert werden; es erfolgt somit eine Durchschau auf das Immobilienvermögen. Dagegen handelt es sich nicht um unbeweg...