Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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II. Verhältnis zu EU-Richtlinienrecht und OECD Model Rules
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Mit § 21 MinStG des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen (kurz: „MinStG“) wurden die Anforderungen von Art. 16 Abs. 1 (c) sowie Art. 16 Abs. 2 (c) der EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Der Regelungsinhalt von § 21 MinStG steht mit den Bestimmungen der EU-Richtlinie in Einklang. Gleichwohl bestehen sprachliche Unterschiede: In der MinStRL wird verwiesen auf
„Zuwächse, Gewinne und Verluste“, nicht „Gewinne und Verluste“;
„qualifizierten Beteiligungen“, nicht „Schachtelbeteiligungen“.
Mit dem Verzicht auf „Zuwächse“ im deutschen Text sind jedoch keine inhaltlichen Unterschiede verbunden, da im englischen Originaltext zwischen „gains“ und „profits“ unterschieden wird: Dort wird bei Gewinnen oder Verlusten aus einer Veränderung des Zeitwerts und bei einer Veräußerung von „gains and losses“ gesprochen, hingegen ist bei Wertänderung von Anteilen, die at-equity bewertet werden, von „profits or losses“ die Rede. Mit dem Verweis auf Gewinne in § 21 MinStG werden (nicht realisie...