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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

I. Anknüpfung an ertragsteuerliche Grundsätze (Abs. 1 Satz 1)

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§ 6 Abs. 1 Satz 1 MinStG legt grundsätzlich die Kriterien fest, nach denen der Belegenheitsstaat einer nichttransparenten Einheit zu bestimmen ist (zu transparenten Einheiten vgl. Ausführungen zu Abs. 2, Rz. 36 ff.; bzgl. der Belegenheit von Betriebstätten vgl. Abs. 3, Rz. 44 ff.). Zu den nichttransparenten Einheiten i.S.d. § 6 Abs. 1 MinStG gehören insbesondere juristische Personen und andere Rechtsträger, deren Erträge nicht unmittelbar den Gesellschaftern zugeordnet werden. Ein gängiges Beispiel hierfür sind Kapitalgesellschaften.

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Nichtsdestoweniger ist für die Eröffnung des Anwendungsbereichs des § 6 Abs. 1 Satz 1 MinStG keine Voraussetzung, dass die Gesellschaft auch zivilrechtlich als juristische Person angesehen wird. So sind steuerlich ansässige Personengesellschaften (d.h. solche Personengesellschaften, bei denen die Besteuerung direkt auf Gesellschaftsebene erfolgt) genauso von § 6 Abs. 1 Satz 1 MinStG umfasst wie Kapitalgesellschaften. Hierzu gehören bspw. nach § 1a KStG optierte Personengesellschaften. Umgekehrt fallen S. 115 Kapitalgesellschaften, die transparent besteuert werden, aus dem Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Satz 1 MinStG heraus. Hi...

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