Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
D. Latente Steuern auf Steueranrechnungsbeträge (Abs. 3)
18
Gemäß § 82 Abs. 3 MinStG können aktive latente Steuern, die zu einem über dem Mindeststeuersatz liegenden Satz erfasst wurden und die Nutzung von Steueranrechnungsbeträgen betreffen, nur in Höhe des Verhältnisses vom Mindeststeuersatz zu dem im Steuerhoheitsgebiet geltenden Steuersatz berücksichtigt werden. § 82 Abs. 3 MinStG ist damit unter Berücksichtigung des § 50 Abs. 1 Nr. 5 MinStG zu lesen. Allerdings enthält die Vorschrift keine Einschränkung auf „qualifizierte gebietsfremde Steueranrechnungsbeträge“, sondern erfasst sämtliche Steueranrechnungsbeträge, lässt diese dafür aber auch nur in dem Verhältnis zwischen dem Mindeststeuersatz zu dem im Steuerhoheitsgebiet geltenden Steuersatz zu, was im Ergebnis ebenfalls zu einer Deckelung der Bewertung auf 15 % führt.
In Steuerhoheitsgebiet A gilt ein Steuersatz von 20 %. Unternehmensgruppe A hat Steueranrechnungsbeträge im Umfang von 100, die mit 20 bewertet wurden. Die Steueranrechnungsbeträge sind nur im Verhältnis Mindeststeuersatz/tatsächlicher Steuersatz zu berücksichtigen, also i.H.v. 15 %/20 % = 75 %. Somit darf Unternehmensg...