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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

V. Verhältnis zu anderen Vorschriften

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Ausgangspunkt für die Ermittlung der angepassten erfassten Steuern sind zunächst die „im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag angefallenen latenten Steuern“ (Rz. 15). S. 827 Folglich sind für den anzuwendenden Rechnungslegungsstandard sowie die Datengrundlage zunächst die Regelungen in § 15 MinStG (s. § 15 MinStG Rz. 1 ff.) maßgeblich. Sollte der für die Rechnungslegung verwendete Buchwert eines Vermögenswertes oder einer Schuld von dem nach Maßgabe des MinStG einschlägigen Bewertungsansatz abweichen, hat eine Anpassung zu erfolgen (§ 50a Abs. 1a Satz 2 MinStG). Im Zuge der Überleitung auf den Mindeststeuer-Gewinn oder -Verlust sind zahlreiche Anpassungen — geregelt in Teil 3 des MinStG — vorzunehmen, insbesondere die Hinzurechnungen und Kürzungen i.S.v. § 18 MinStG. Neben den zu eliminierenden latenten Steuern (§ 50 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 MinStG) (Rz. 56 f.) sind auch laufende Steuern im Zusammenhang mit Erträgen und Gewinnen (§ 48 Nr. 1 MinStG) zu kürzen.

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Kommt es zu einer Absenkung oder einer Erhöhung des inländischen Steuersatzes und wird hierbei der Mindeststeuersatz unterschritten (Absenkung) oder übe...

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