Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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B. Umsatzgrenze bei Zusammenschluss von Unternehmensgruppen (Abs. 1)
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In § 63 Abs. 1 MinStG wird die Anwendung der Umsatzgrenze nach § 1 Abs. 1 MinStG für den Fall geregelt, dass sich zwei oder mehr Unternehmensgruppen zu einer neuen Unternehmensgruppe zusammenschließen. Der Schwellenwert nach § 1 Abs. 1 MinStG gilt nach § 63 Abs. 1 MinStG für ein vor dem Zusammenschluss liegendes Geschäftsjahr als erreicht, wenn die Summe der in den einzelnen Konzernabschlüssen des betreffenden Geschäftsjahres ausgewiesene Umsatzerlöse mindestens 750 Millionen Euro beträgt. Im Ergebnis führt die Regelung dazu, dass ab dem Jahr des Zusammenschlusses eine Mindeststeuerpflicht vorliegen kann. Im Rahmen einer Tax Due Diligence ist in derartigen Fällen stets zu prüfen, ob die Umsatzgrenze bei Zusammenrechnung für die letzten vier Jahre überschritten wird.
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Es wird lediglich eine Summe der Umsatzerlöse aus den einzelnen Konzernabschlüssen für jedes relevante Geschäftsjahr gebildet. Es wird für die Ermittlung der Umsatzgrenze kein „gemeinsamer konsolidierter Konzernabschluss“ hypothetisch aufgestellt. Wenn die Unternehmensgruppen vor dem Zusammenschluss Umsätze aus Geschäftsbeziehungen untere...