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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

I. Grundsätzliche Einordnung des § 6 Abs. 4 MinStG

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§ 6 Abs. 4 MinStG regelt für nichttransparente Einheiten (vgl. § 6 Abs. 1 MinStG Rz. 27 ff.) die Belegenheit im Fall von Ansässigkeitskonflikten. Die Regelung gilt dabei sowohl in Fällen einer doppelten Ansässigkeit als auch wenn mehr als zwei Jurisdiktionen involviert sind (zur abweichenden Formulierung der MinStRL vgl. Rz. 12). § 6 Abs. 4 MinStG greift hingegen nicht für die Belegenheit von Betriebsstätten, da diese bereits abschließend in § 6 Abs. 3 MinStG geregelt ist (vgl. Rz. 44 ff.). Eine mehrfache Ansässigkeit einer nichttransparenten Gesellschaft (und damit ein entsprechender Konflikt) kann bspw. daraus resultieren, dass der Ort der Geschäftsleitung sowie der Sitz einer Gesellschaft in unterschiedlichen Jurisdiktionen belegen sind.

58

Eine mehrfache Ansässigkeit von Gesellschaften wäre für mindeststeuerliche Zwecke aus zwei Gründen problematisch, so dass eine solche für Zwecke der Mindeststeuer vollständig vermieden werden muss. Zum einen können die Steuerattribute einer Konzerngesellschaft für Zwecke der Berechnung der effektiven Steuerquote und zur Ermittlung von Ergänzungssteuern nur in einer Jurisdiktion berüc...

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